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Häufig gestellte Fragen
Wie buche ich dich?
Sie stellen eine unverbindliche Anfrage per E-Mail, Kontaktformular oder Telefon. Ich bespreche mit Ihnen die Einzelheiten – optional können wir auch ein Kennlerngespräch (telefonisch oder per Videocall) führen. Daraufhin erstelle ich ein individuelles Angebot mit Datum, Uhrzeit, Ort, Leistung und Honorar. Der Vertrag kommt zustande, wenn Sie dem Angebot zustimmen und ich eine schriftliche Buchungsbestätigung per E-Mail versende. Beide Parteien unterzeichnen den Vertrag.
Wie weit im Voraus sollte ich buchen?
Je früher, desto besser. Besonders Wochenenden und Weihnachtstermine sind oft Monate im Voraus reserviert. Bei Buchungen mehr als 6 Wochen vor dem Veranstaltungstag gilt eine Anzahlung von 30 % innerhalb von 7 Tagen.
Kann ich auch kurzfristig anfragen?
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Bei Buchungen weniger als 14 Tage vor dem Event ist der Gesamtbetrag innerhalb von 3 Werktagen fällig. Es kann jedoch sein, dass ich an Ihrem Wunschtermin bereits gebucht bin.
Kann ich ein Lied wünschen, das nicht im Repertoire steht?
Ja, das ist normalerweise in Ordnung. Sonderwünsche sollten mindestens 4 Wochen vor dem Termin mitgeteilt werden. Ich behalte mir vor, Sonderwünsche abzulehnen, wenn sie nicht meinem Stil entsprechen oder technisch nicht umsetzbar sind. Ich stelle Ihnen spätestens 7 Tage vor dem Auftritt eine vollständige Setlist zur Verfügung.
Und sollten Gäste sich Lieder wünschen, bitte ich im Vorfeld um Abstimmung Während des Auftritts können kurzfristige Wünsche nicht immer berücksichtigt werden.
Bringen Sie Ihr eigenes Equipment mit?"
Ja, sofern nicht anders vereinbart, bringe ich mein eigenes Equipment mit. Falls Sie eine eigene PA-Anlage stellen, muss diese technisch einwandfrei funktionieren und von einer qualifizierten Person bedient werden. Ich übernehme keine Haftung für Schäden an meinem Equipment durch unsachgemäße Bedienung fremder Anlagen.
Wie wird eine Spielverlängerung vergütet?
Für jede angefangene 15 Minuten Verlängerung: 50,00 EUR brutto. Die Vergütung kann bar am Veranstaltungstag (vor Verlassen des Ortes) oder über die Schlussrechnung (fällig innerhalb von 14 Tagen) beglichen werden.
Eine Verlängerung muss mindestens 1 Stunde vor dem geplanten Ende direkt vor Ort oder per Kurznachricht gegenüber Ihrem benannten, autorisierten Ansprechpartner vereinbart werden.
Was passiert, wenn Sie krank werden?
Bei Krankheit oder Verletzung informiere ich Sie unverzüglich und reiche auf Verlangen ein ärztliches Attest innerhalb von 5 Werktagen nach. Wenn bei einer Band ein wichtiges Mitglied ausfällt und kein Ersatz möglich ist, kann der Auftritt abgesagt werden. In diesem Fall entfällt die Vergütungspflicht und bereits gezahlte Beträge werden unverzüglich erstattet. Da ich keinen Ersatz anbieten kann, empfehle ich Ihnen, die Beschaffung eines Ersatzkünstlers selbst zu übernehmen.
Gibt es ein Widerrufsrecht?
Für Verträge über Musikauftritte zu einem bestimmten Veranstaltungstermin besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht, da es sich um Dienstleistungen im Bereich Unterhaltung/Freizeitgestaltung handelt, die zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erbringen sind. Das vertragliche Stornorecht gemäß § 8 meiner AGB bleibt hiervon unberührt.
Dürfen wir den Auftritt filmen oder fotografieren?
Private Nutzung: Sie dürfen Fotos/Videos für den privaten Gebrauch (inkl. persönlicher Social-Media-Posts ohne Monetarisierung) anfertigen.
Kommerzielle Nutzung: Erfordert meine schriftliche Zustimmung (z. B. Werbung, Verkauf, geschäftliche Profile). Ich bitte Sie, mich bei Veröffentlichung zu taggen/nennen. Dies ist keine vertragliche Pflicht.
Können Sie die GEMA-Anmeldung übernehmen?
Ja, auf Wunsch übernehme ich die GEMA-Anmeldung gegen einen Aufschlag von 50,00 EUR auf das vereinbarte Honorar. In diesem Fall bin ich für die rechtzeitige und korrekte Anmeldung sowie die Zahlung der GEMA-Gebühren verantwortlich. Die tatsächlichen GEMA-Gebühren sind von Ihnen zusätzlich zu erstatten und werden in der Schlussrechnung separat ausgewiesen.
Für private Veranstaltungen: Ich empfehle im Vorfeld die GEMA zu kontaktieren, ob eine anmeldung erforderlich ist.
Mehr Informationen zu meinen Allgemeinen Geschäftbedingungen finden Sie hier